Kosten und Ablauf

Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten für die Verhaltenstherapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.

Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen werden in jedem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie haben die Möglichkeit, diese bei verschiedenen Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen.

Die psychotherapeutische Sprechstunde (insgesamt 3 x 50 Min.) und die vier probatorischen Sitzungen dienen vor allem der Diagnostik, dem Verstehen Ihrer aktuellen psychischen Beschwerden und dem gegenseitigen Kennenlernen. Dazu werde ich Sie bitten, eine Reihe von Fragebögen auszufüllen, die ich Ihnen nach der ersten Sitzung mit nach Hause gebe.

Darüber hinaus mache ich mir ein Bild Ihrer Lebensgeschichte, um mit Ihnen gemeinsam die Entstehung Ihrer psychischen Beschwerden zu verstehen. In der Regel stelle ich nach Ablauf der zweiten probatorischen Sitzung einen Antrag auf Kostenübernahme für 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 1). Danach ist es möglich, weitere 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 2) zu beantragen. Falls diese 24 Sitzungen nicht ausreichen, können noch weitere 36 Sitzungen (Umwandlung in eine Langzeittherapie) beantragt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen maximal 80 Sitzungen. 

 

Als Privatversicherte erhalten Sie von mir eine private Rechnung über die Therapiestunden, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Informieren Sie sich bitte vor dem Beginn der Psychotherapie, ob und wie viele Therapiestunden Ihre Kasse Ihnen erstattet.

Elisabeth Trautner

Diplom-Psychologin

Psychologische Psychotherapeutin Verhaltenstherapie

Diplom-Sozialpädagogin

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